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Die Hygiene von Kneipp-Anlagen ist sehr wichtig und sollte nicht unterschätzt werden. Da vor allem das kindliche Immunsystem mitunter die höchste Anfälligkeit für Infektionen aufweist, kann die Empfehlung des Rahmenhygieneplans des Länderarbeitskreises zur Erstellung von Hygieneplänen gemäß § 36/37 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte) als gesetzliche Grundlage zur Begründung der Wasserqualität herangezogen werden.
Dieser sieht in seiner novellierten Fassung vom Juni 2007 unter „3.4.9 Besondere gesundheitsfördernde Maßnahmen als Zusatzangebot (z.B. Kneippsche Wirkprinzipien, Kindersauna)“ folgendes vor:
Eine Überprüfung und Einhaltung der Wasserqualität wird durch die Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) der EU-Mitgliedstaaten und in Bayern durch die Badegewässerverordnung (BayBadeGewV) vom 15.02.2008 geregelt. Hierbei wird u.a. Bezug auf Messmethodik, Analyseverfahren, Auswertung und Kennzeichnung der Wasserqualität genommen.
Darüber hinaus stehen der Verschmutzungsgrad und demzufolge die Wasserqualität in direktem Zusammenhang zur Benutzung einer Tretanlage:
Die Frequentierung einer Tretanlage und auch deren sach- und fachgerechter Gebrauch sind maßgeblich an die qualitative Beschaffenheit der Wasserqualität gekoppelt. Somit sollten häufig benutzte Becken kürzeren Reinigungszyklen unterstellt sein als weniger stark betretene.
Erfahrungsgemäß nutzen nämlich viele Menschen Kneipp-Tretstellen nicht fachgerecht – badende Kinder und auch Haustiere können zu mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen führen!
Unsere Vorschläge zum Betreiben eines Tretbeckens, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen und unsere Empfehlungen zur Überwachung:
Die Stadt Bad Wörishofen unterzieht laut Herrn Andreas Honner (Gärtnermeister und Kurpark-Experte der Stadt Bad Wörishofen) sehr gut besuchte Anlagen bis zu dreimal wöchentlich einer Grundreinigung. An allen Beckenanlagen, sowohl an gering als auch häufig benutzten, werden täglich Sichtkontrollen durchgeführt. Der Reinigungsablauf wird von Herrn Honner wie folgt beschrieben:
Ein Verbot des Betretens einer Anlage mit offenen Wunden sollte nicht nur zum Schutz der verletzten Person betrachtet werden, sondern in nicht unerheblichem Maß zur Erhaltung der Wasserqualität und somit einem geringeren Infektionsrisiko für andere Nutzer gesehen werden.
Eine regelmäßige Kontrolle der Wassertemperatur und der Durchflussrate stellen wichtige Parameter im Betrieb einer Tretanlage dar. Nachweislich erfolgt bei geringen Wassertemperaturen eine Kontamination des Beckenwassers in schwächerem Ausmaß, da eine Vermehrung von Bakterienstämmen verlangsamt stattfindet. Demgemäß bietet ein Becken mit Zu- und Abfluss ideale Voraussetzungen für den Erhalt einer gleichbleibend geringen Wassertemperatur.
Klaus Bienstock (ehemaliger Stadtbaumeister der Stadt Bad Wörishofen) rät zur Einspeisung von sauberem, kaltem Quellwasser oder Trinkwasser mit einer maximalen Temperatur von 12°C bei einer Durchflussrate von mindestens 1 Liter Wasser pro Minute.
Andreas Honner (Gärtnermeister und Kurpark-Experte der Stadt Bad Wörishofen) beschreibt in Bad Wörishofen ebenfalls eine Einspeisung von Quell- oder Trinkwasser in einer üblichen Durchflussrate von 1-4 Liter Wasser pro Minute und einer Temperatur bis maximal 18°C (in Analogie zur Temperatureinteilung nach Dr. med. Jos. H. Kaiser). Je nach Benutzung der Tretanlage sollte demzufolge der Durchfluss variabel angepasst werden können, sodass in hochfrequentierten Anlagen mit bis zu 4 Litern Wasser pro Minute gearbeitet werden kann und in weniger frequentierten eine Durchflussrate bis zu einem Liter Wasser pro Minute ausreichend sein kann.
Zusammenfassung:
Als technischer Lösungsansatz scheint eine Beckenkonstruktion mit Wasserzu- und -ablauf unumgänglich. Ebenso ist auf eine gut zu reinigende und gleichermaßen zu desinfizierende Oberfläche des Beckeninneren zu achten. Eine Verkeimung des Beckenwassers kann somit so gering wie möglich gehalten und die Wassertemperatur mit einer minimalen Schwankungsbreite kontrolliert werden. Handlaufe und rutschhemmender Bodenbelag dienen der Sturzprophylaxe.
Eine Hinweisbeschilderung für die richtige Benutzung und den Umgang mit den technischen Einrichtungen erhöht die Wahrscheinlichkeit einer niedrigen Kontaminationsrate.Des Weiteren sollte eine Kennzeichnung „Kein Trinkwasser“ deutlich sichtbar am Beckenrand platziert werden. Hierzu ergeht die Empfehlung die Beschilderung mehrsprachig und/oder piktogrammgestützt anzubringen.
Kontrollen der Wasserqualität sollten von den Prüfstellen der Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise unangekündigt durchgeführt werden. Bei einmaligem Überschreiten der Grenzwerte sollte die Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolgen und in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen werden. Bei unveränderter, grenzwertüberschreitender Wasserqualität sollte eine vorübergehende Stilllegung der Anlage resultieren.
Der Kneipp-Bund hat gemeinsam mit dem Kneippärztebund einen Flyer mit kompakten Informationen für die Ärzteschaft und die Patientenseite entwickelt.