Kindertageseinrichtungen

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Richtlinien

Voraussetzung für die Anerkennung durch den Kneipp-Bund ist:

  • Teilnahme und erfolgreicher Abschluss eines viertägigen Qualifizierungslehrgangs an der Sebastian-Kneipp-Akademie (oder an anderen autorisierten Einrichtungen)
  • Systematisch geführte Qualifizierung des Erzieherteams
  • Nachweis über eine jährliche Fachberatung und Fortbildung
  • Die Einrichtung muss mindestens 18 Monate Erfahrung mit der Methode nach Sebastian Kneipp haben
  • Mitgliedschaft im Kneipp-Verein oder Kneipp-Bund

Der Kneipp-Bund e.V. überprüft die Einrichtung. Der Träger der KiTa stellt einen Antrag zur Verleihung der Anerkennungsplakette mit Zertifikat. Alle vier Jahre finden Überprüfungen statt, alle zwei Jahre verlangt der Kneipp-Bund Unterlagen, die nachweisen, dass die Bedingungen erfüllt werden.

Hier kommen Sie direkt zu unseren Richtlinien.

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